Rahmenbedingungen

das Phasenmodell

 

Das Therapieprogramm des Erlenhofes schränkt die Selbstbestimmung soweit ein, dass ein suchtmittelfreies Leben gelingen kann. Diese Einschränkung ist zu Beginn der Therapie am größten und nimmt dann im fortgeschrittenen Stadium ab. Es gibt 3 Abschnitte: Probezeit – Phase A – Phase B.

 

 

Probezeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schutzzeitraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Phase A

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Phase B

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Monate

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

 

 

Schutzzeitraum

 

Der dreimonatige Schutzzeitraum beginnt mit der Probezeit und reicht bis in die Phase A. Sein Zweck ist, KlientInnen in den ersten Monaten ihrer Therapie über die Probezeit hinaus vor Überforderungen zu schützen. So sind während des Schutzzeitraums keine Nachtausgänge möglich, und auch das Aufnehmen von intimen Kontakten innerhalb der therapeutischen Gemeinschaft ist nicht erlaubt.

Das Ende des Schutzzeitraums ist der früheste Zeitpunkt, an dem ein Übertritt in die Phase B beantragt werden kann. Der Besitz eines Mindestmaßes an Kompetenzen, die ein mündiges, verantwortliches und autonomes Leben ermöglichen, ist die Voraussetzung für einen Übertritt in die Phase B.

 

Therapiestation Erlenhof

Taubing 7

A 4731 Prambachkirchen

 

Leitung: Peter K. Olbrich

 

Tel: +43 (7277) 6913

Fax: +43 (7277) 6903

erlenhof@promenteooe.at

 

Erreichbarkeit: 

Montag - Freitag:

8:00 - 12:00 und

13:00 - 16:00